Besuchsregelung & Maskenpflicht
Pro Patient ist pro Tag eine Besuchsperson für eine Stunde gestattet (Mo - Sa zwischen 15 und 18 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 und 18 Uhr). Während der Besuche ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes verpflichtend.
Weitere Informationen