St. Vincenz-Krankenhaus Limburg

Wahlleistungen während Ihres Aufenthalts

Wahlleistungen sind medizinisch nicht notwendige Leistungen, die den Aufenthalt jedoch angenehmer machen können. Ob Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in besonders modern ausgestatteten Zimmern - erfahren Sie hier mehr über unsere Wahlleistungen.

Sie haben eine private Zusatzversicherung, sind Privatpatient oder möchten sich als Selbstzahler während Ihres Klinikaufenthalts ein Upgrad Ihres Zimmers oder der Verpflegung gönnen? Dann könnten folgende Optionen für Sie von Interesse sein.

Um Ihren Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten, bieten wir Ihnen Wahlleistungen, die eine Erhöhung hinsichtlich des Unterbringungskomforts und der Serviceleistungen darstellen. Darüber hinaus können Sie wahlärztliche Leistungen in Anspruch nehmen - diese sind besser bekannt als sogenannte „Chefarztbehandlung“.

Sie profitieren beispielsweise von folgenden Vorzügen:

  • Unterbringung in einem modernen Ein- bzw. Zweibettzimmer, separate Besucherecke
  • Zimmereigene Sanitärzone mit WC und Dusche
  • Elektrisch verstellbare Komfortbetten
  • Internetnutzung (WLAN), Telefon ohne tägliche Grundgebühr
  • TV, SKY, ohne Tagesgebühr, Kopfhörer (kostenfrei)
  • Auf Wunsch täglich eine regionale oder überregionale Tageszeitung (Nassauische Neue Presse oder Frankfurter Allgemeine Zeitung)
  • Täglicher Hand- und Badetuchwechsel möglich, häufiger Bettwäschewechsel
  • Erweiterte Komfort- und Serviceleistungen hinsichtlich Speisen, Getränke, Produkte und Dienstleistungen

Gut zu wissen:

Wir unterscheiden zwischen den sogenannten wahlärztlichen Leistungen und den Wahlleistungen Unterkunft.

Bei den wahlärztlichen Leistungen handelt es sich um die Behandlung durch den Chefarzt bzw. dessen Vertreter. Hierbei werden zur Abrechnung die Regeln der Gebührenordnung für Ärzte zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Kosten lassen sich ohne genaue Kenntnis Ihrer Erkrankung, Behandlungsmethoden und -verlauf nicht vorhersagen. Es kommt darauf an, welchen Schwierigkeitsgrad die einzelnen Leistungen besitzen und welchen Zeitaufwand sie erfordern.

Hinsichtlich der Wahlleistungen Unterkunft bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer (die Ausstattung variiert je nach Station) und weitere Services.

Grundsätzlich kann jeder Patient Wahlleistungen in Anspruch nehmen.

Wenn eine Versicherung für Wahlleistungen besteht - beispielsweise eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung - werden diese im Umfang des jeweiligen Versicherungsschutzes übernommen. Wenn keine Versicherung besteht bzw. der Versicherungsschutz abweichend ist, müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.

Die aktuellen Zimmerpreise sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vereinbart. Die Preise sind der aktuellen Wahlleistungsvereinbarung zu entnehmen.

Die Kosten hinsichtlich der wahlärztlichen Leistungen können erst nach erfolgter Behandlung definitiv festgelegt werden.

So erreichen Sie das Wahlleistungsteam

Für alle Fragen zu den oben genannten und anderen Themen stehen Ihnen die Wahlleistungsassistentinnen sowie die jeweiligen Sekretariate gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie unsere Wahlleistungsvereinbarung zur Kostenübersicht: