Pro Patient sind zwei Besucher pro Tag für eine Stunde gestattet (Mo - Sa zwischen 15 und 18 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 und 18 Uhr).
Wahlleistungen sind medizinisch nicht notwendige Leistungen, die den Aufenthalt jedoch angenehmer machen können. Ob Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in besonders modern ausgestatteten Zimmern - erfahren Sie hier mehr über unsere Wahlleistungen.
Sie haben eine private Zusatzversicherung, sind Privatpatient oder möchten sich als Selbstzahler während Ihres Klinikaufenthalts ein Upgrad Ihres Zimmers oder der Verpflegung gönnen? Dann könnten folgende Optionen für Sie von Interesse sein.
Um Ihren Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten, bieten wir Ihnen Wahlleistungen, die eine Erhöhung hinsichtlich des Unterbringungskomforts und der Serviceleistungen darstellen. Darüber hinaus können Sie wahlärztliche Leistungen in Anspruch nehmen - diese sind besser bekannt als sogenannte „Chefarztbehandlung“.
Wir unterscheiden zwischen den sogenannten wahlärztlichen Leistungen und den Wahlleistungen Unterkunft.
Bei den wahlärztlichen Leistungen handelt es sich um die Behandlung durch den Chefarzt bzw. dessen Vertreter. Hierbei werden zur Abrechnung die Regeln der Gebührenordnung für Ärzte zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Kosten lassen sich ohne genaue Kenntnis Ihrer Erkrankung, Behandlungsmethoden und -verlauf nicht vorhersagen. Es kommt darauf an, welchen Schwierigkeitsgrad die einzelnen Leistungen besitzen und welchen Zeitaufwand sie erfordern.
Hinsichtlich der Wahlleistungen Unterkunft bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer (die Ausstattung variiert je nach Station) und weitere Services.
Grundsätzlich kann jeder Patient Wahlleistungen in Anspruch nehmen.
Wenn eine Versicherung für Wahlleistungen besteht - beispielsweise eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung - werden diese im Umfang des jeweiligen Versicherungsschutzes übernommen. Wenn keine Versicherung besteht bzw. der Versicherungsschutz abweichend ist, müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.
Die aktuellen Zimmerpreise sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vereinbart. Die Preise sind der aktuellen Wahlleistungsvereinbarung zu entnehmen.
Die Kosten hinsichtlich der wahlärztlichen Leistungen können erst nach erfolgter Behandlung definitiv festgelegt werden.
Für alle Fragen zu den oben genannten und anderen Themen stehen Ihnen die Wahlleistungsassistentinnen sowie die jeweiligen Sekretariate gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie unsere Wahlleistungsvereinbarung zur Kostenübersicht: